Henriette, ich bin seit einiger Zeit Mitglied und daher auf der Mailingliste. Ich verfolge diese ganzen Mails mit Verwunderung. Es gibt, wie einige schon vorher geschrieben haben, in eingetragenen Vereinen klare Regeln. Und nicht vorhandene Klarnamen verstossen nach meinem Verständnis gegen die Regeln.
Ein Tue, 28 Jan 2014 16:23:00 +0100, Henriette Fiebig henriette.fiebig@snafu.de schrieb:
On 28.01.2014, at 15:35, DaB. wrote:
Hallo Nikolas, Am 27.01.2014 17:47, schrieb Nikolas Becker:
- Die im Protokoll verwendeten Namen entsprechen denen, die auf der
Mitgliederversammlung verwendet wurden und geben daher ebenfalls deren Verlauf dieser korrekt wieder. Da Datenschutz in unserem Verein sehr ernst genommen wird, sollte eine Protokollierung von Pseudonymen darüber hinaus grundsätzlich möglich sein. Bei eventuellen Notwendigkeiten sind die Realnamen der Geschäftsstelle bekannt.
/ … /
Daher kann ein Pseudonym nicht den Namen eines Mitgliedes ersetzen und erst recht kein Kürzel eine Unterschrift. Wenn sich also jemand zu einem Amt wählen lässt, dann wird der bürgerliche Name protokolliert und kein Pseudonym! Und wenn jemand etwas unterschreibt dann mit Vor- und Zunamen und den sonstigen Regeln für Unterschriften (u.A. partielle Lesbarkeit). Das keine Pseudonyme im Protokoll auftauchen dürfen ergibt sich schon daher BTW, dass sich dahinter ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle verbergen könnte (der nach §3.2 der Wahlordnung nicht Mitglied der Zählkommision sein darf).
Das sich hinter beiden Nicks _kein_ Mitarbeiter der GS „verbirgt", dürfte uns allen bekannt sein, nor?
Ansonsten hätte ich ja glatt mal gefragt warum ihr seit Wochen Gezeck um die Nicknames macht: Fragt die Leute nach ihren Klarnamen und dann werden diese ins Protokoll geschrieben (bzw. das Protokoll entsprechend korrigiert). Dieser Fall liegt allerdings ein wenig anders … ich weiß, daß da durchaus gute Gründe vorliegen _keine_ Verbindung zwischen Nick und Klarname herstellen zu wollen.
Wenn wir auf Klarnamenspflicht in Protokollen bestehen, dann müßten alle Leute vorher darauf hingewiesen werden (bzw.: hätten hingewiesen werden müssen). Wer auf absoluter und totaler Anonymität besteht, der muß das vorab wissen und kann sich dann überlegen ob er unter diesen Umständen eine Aufgabe bei der MV übernimmt.
Wie dem auch sei: Jetzt die Klarnamen in ein öffentlich zugängliches Protokoll zu schreiben, wäre quasi ein Zwangsouting. Und das geht m. E. gar nicht.
Gruß
Henriette
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