Hallo Pavel, Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
Hallo DaB.,
es liegen uns nun alle Unterschriften vor und die angemerkten inhaltlichen Unklarheiten sind addressiert. Wir werden die Mail mit dem Hinweis auf das Protokoll heute Nachmittag an alle Mitglieder verschicken (vorher geht aus organisatorischen Gründen leider nicht).
auf ein paar Stunden kommt es nicht drauf an :-).
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde." wäre passend Ich denke, dass das zukünftige Probleme und Ärgernisse vermeiden würde.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Mit freundlichen Grüßen DaB.