Alexander.Klimke@gmx.de wrote:
In einem ausschliesslich von "Berlin-Jurist" geschriebenen Artikel wird
ein
eindeutiger Urheberrechtsverstoß nachgewiesen. Über die Benutzerseite gelangt der Kläger zu dem Klarnamen Alexander Klimke und klagt gegen
mich.
Nun behaupte ich im Prozeß ganz dreist, mit der Wikipedia nichts zu tun
zu
haben.
Andrsvoss answered:
"... und begehe damit die Straftat des Betrugs, für die ich persönlich zahlen oder brummen werde:" sollte man den Satz vervollständigen.Unsere Überlegung sollten besser dabei bleiben, wie wir uns gesetzeskonform verhalten können.
Letzterem stimme ich voll zu, obwohl du in der Praxis gerade nicht "zahlen" oder "brummen" würdest. Deshalb habe ich ja auch über dem Beispiel ausdrücklich geschrieben, dass es nicht zur Nachahmung empfohlen ist. Das Beispiel soll lediglich anschaulich darstellen, mit welchen Problemen die Rechtsverfolgung behaftet sein kann und die Schlussfolgerung erlauben, dass sich so mancher potentielle Kläger aufgrund von Beweisschwierigkeiten NICHT zur Klage entscheiden wird.
Dass sich der Verein oder sonst jemand auf eine fehlende Passivlegitimation berufen würde, ist dagegen nicht anstössig oder unlauter, sondern eine sinnvolle Prozeßtaktik.
Ergänzung: Am ehesten sehe ich bezüglich Klagen diejenigen Institutionen gefährdet, die am Vertrieb der Wiki-DVD beteiligt sind, weil sich dort viele Probleme nicht stellen.
Gruß, Alexander Klimke