Schon seit geraumer Zeit wird innerhalb der Wikipedia-Gemeinschaft über verschiedene juristische Fragen debattiert, die das Projekt insgesamt aber auch die unzähligen aktiven Benutzer tangieren. Um eine Reihe dieser [[meta:Rechtsfragen|Rechtsfragen]] zu klären, hat Wikimedia Deutschland e.V. noch im vergangenen Jahr einen entsprechenden Auftrag an die in den Bereichen Open-Source und Urheberrecht erfahrene Kanzlei "Jaschinski Biere Brexel" erteilt.
Mittlerweile liegt die in Frage/Antwort-Form gehaltene Arbeit der Rechtsanwälte Dr. Till Jäger und Dr. Carsten Schulz unter dem Titel "Ausgewählte rechtliche Aspekte der Erstellung von Beiträgen für Wikipedia" vor. Mit Zustimmung der Autoren ist sie unter GNU Free Documentation Licence lizenziert und fördert damit in doppelter Hinsicht das Vereinsziel "Freies Wissen".
Das vollständige Dokument ist hier als Download im PDF- und im OpenOfficeWriter-Format verfügbar. Zur Auseinandersetzung mit dem Text dient die Veröffentlichung im [[meta:Hauptseite|Meta-Wiki]] unter http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen.
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Die Beste Taktik, falls jemand aus dem Wiki-Bereich, einerlei ob Institution oder Privatman, verklagt wird, ist meiner Ansicht nach, die Passivlegitimation zu bestreiten, spich, nicht korrekter Klagegegner zu sein. Diesbezüglich für mich brauchbare Hinweise konnte ich dem Gutachten leider nicht entnehmen, obwohl ich diesen Bereich für mit am wichtigsten halte.
Extrembeispiel, nicht zur Nachahmung empfohlen, nur zur Verdeutlichung:
In einem ausschliesslich von "Berlin-Jurist" geschriebenen Artikel wird ein eindeutiger Urheberrechtsverstoß nachgewiesen. Über die Benutzerseite gelangt der Kläger zu dem Klarnamen Alexander Klimke und klagt gegen mich. Nun behaupte ich im Prozeß ganz dreist, mit der Wikipedia nichts zu tun zu haben. Nun muss der Kläger nachweisen, dass tatsächlich ICH unter meinem Namen bei der Wiki aktiv geworden bin und auch den Artikel geschrieben habe. Er könnte versuchen, über eine Auskunftsklage die Log-Dateien zu erhalten um die fragliche IP festzustellen, wobei erneut fraglich wäre, gegen wen und wo zu klagen wäre. Nun müsste der Kläger gegen den Provider vorgehen, um den damaligen Nutzer der statischen IP zu ermitteln. Durch Zeitablauf werden diese Daten jedoch längst gelöscht sein. Der Kläger kann meine Passivlegitimation nicht nachweisen und verliert den Prozeß, egal wie eindeutig der Urheberrechtsverstoß war.
Sollte etwa der Verein verklagt werden, könnte argumentiert werden, dass der Verein weder Kontrolle über die Server ausübt, noch die Verantwortung dafür trägt etc. Die platte Andeutung im Urteil, dass im Prinzip jeder haftbar ist, der irgendwas mit der Sache zu tun hat, greift meiner Meinung nach jedenfalls weiter, als deutsche Gerichte ausurteilen würden. Alle Ableger von Wiki in Deutschland würden jedenfalls meiner Meinung nach gut daran tun, offiziell organisatorisch mit dem tatsächlichen Wiki-Betrieb möglichst wenig zu tun zu haben. Dann gibt es nämlich in Deutschland keine geeigneten Klagegegner für potentielle Kläger.
Garantien, wie deutsche Gerichte entscheiden würden, kann leider niemand abgeben.
Dieser Text ist für eine Mailingliste m.E. nach eigentlich zu lang, ich möchte ihn jedoch aus inhaltichen Gründen ungern in die Wiki stellen.
Alexander Klimke
Alexander.Klimke@gmx.de wrote:
In einem ausschliesslich von "Berlin-Jurist" geschriebenen Artikel wird ein eindeutiger Urheberrechtsverstoß nachgewiesen. Über die Benutzerseite gelangt der Kläger zu dem Klarnamen Alexander Klimke und klagt gegen mich. Nun behaupte ich im Prozeß ganz dreist, mit der Wikipedia nichts zu tun zu haben.
"... und begehe damit die Straftat des Betrugs, für die ich persönlich zahlen oder brummen werde:" sollte man den Satz vervollständigen.Unsere Überlegung sollten besser dabei bleiben, wie wir uns gesetzeskonform verhalten können.
Andrsvoss
Alexander.Klimke@gmx.de wrote:
In einem ausschliesslich von "Berlin-Jurist" geschriebenen Artikel wird
ein
eindeutiger Urheberrechtsverstoß nachgewiesen. Über die Benutzerseite gelangt der Kläger zu dem Klarnamen Alexander Klimke und klagt gegen
mich.
Nun behaupte ich im Prozeß ganz dreist, mit der Wikipedia nichts zu tun
zu
haben.
Andrsvoss answered:
"... und begehe damit die Straftat des Betrugs, für die ich persönlich zahlen oder brummen werde:" sollte man den Satz vervollständigen.Unsere Überlegung sollten besser dabei bleiben, wie wir uns gesetzeskonform verhalten können.
Letzterem stimme ich voll zu, obwohl du in der Praxis gerade nicht "zahlen" oder "brummen" würdest. Deshalb habe ich ja auch über dem Beispiel ausdrücklich geschrieben, dass es nicht zur Nachahmung empfohlen ist. Das Beispiel soll lediglich anschaulich darstellen, mit welchen Problemen die Rechtsverfolgung behaftet sein kann und die Schlussfolgerung erlauben, dass sich so mancher potentielle Kläger aufgrund von Beweisschwierigkeiten NICHT zur Klage entscheiden wird.
Dass sich der Verein oder sonst jemand auf eine fehlende Passivlegitimation berufen würde, ist dagegen nicht anstössig oder unlauter, sondern eine sinnvolle Prozeßtaktik.
Ergänzung: Am ehesten sehe ich bezüglich Klagen diejenigen Institutionen gefährdet, die am Vertrieb der Wiki-DVD beteiligt sind, weil sich dort viele Probleme nicht stellen.
Gruß, Alexander Klimke
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