Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
Hallo,
Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
> Ich
> schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz
> unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.
Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem
Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie
untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es
schlicht nicht darf.
1. Wer ist der Dritte? Die Community? - nö, wir sind unmittelbar
betroffen, Wikipedia ist unsere Sache.
2. Es gibt beim Antrag einer EV keine Prozessstrategie. Von keiner
Seite. Abgesehen davon, sie hat zwar Wirkung, kann aber
selbstverständlich beeinsprucht werden.
3. Eine EV ist keine gütliche Einigung. Was davor passiert, ist etwas
anderes - möglicherweise gab des den Versuch einer gütlichen Einigung.
4. Alles darf man. Nichts muss man. Es gibt in solchen Fällen keine
Geheimahltungspflicht. Außer man vereinbart mit dem Antragsteller
ausdrücklich eine Geheimhaltung. Aber das benötigt es nicht, denn wir
wissen ja aus Erfahrung, dass die größte Gefahr für die Beteiligten in
so einem Fall immer von der Community ausgeht (der geheime Feind... von
wem eigentlich, der WMF, WMDE?), also wird man sie am besten niemals in
ihre Angelegenheiten einbinden. Das würde auch die Autorität der WMDE
Geschäftsleitung bzw. des Vorstands in Frage stellen.
5. Würde Loriot noch leben und arbeitsfähig sein, er würde mit
Sicherheit einen seiner besten Sketches liefern. Und zwar zu Gunsten der
Community.
h.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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