Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
Hallo, Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
Ich schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.
Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es schlicht nicht darf.
1. Wer ist der Dritte? Die Community? - nö, wir sind unmittelbar betroffen, Wikipedia ist unsere Sache. 2. Es gibt beim Antrag einer EV keine Prozessstrategie. Von keiner Seite. Abgesehen davon, sie hat zwar Wirkung, kann aber selbstverständlich beeinsprucht werden. 3. Eine EV ist keine gütliche Einigung. Was davor passiert, ist etwas anderes - möglicherweise gab des den Versuch einer gütlichen Einigung. 4. Alles darf man. Nichts muss man. Es gibt in solchen Fällen keine Geheimahltungspflicht. Außer man vereinbart mit dem Antragsteller ausdrücklich eine Geheimhaltung. Aber das benötigt es nicht, denn wir wissen ja aus Erfahrung, dass die größte Gefahr für die Beteiligten in so einem Fall immer von der Community ausgeht (der geheime Feind... von wem eigentlich, der WMF, WMDE?), also wird man sie am besten niemals in ihre Angelegenheiten einbinden. Das würde auch die Autorität der WMDE Geschäftsleitung bzw. des Vorstands in Frage stellen. 5. Würde Loriot noch leben und arbeitsfähig sein, er würde mit Sicherheit einen seiner besten Sketches liefern. Und zwar zu Gunsten der Community.
h.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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