On Wed, 09 Mar 2011 21:39:52 +0100, Juergen Fenn juergen.fenn@gmx.de wrote:
Am 09.03.11 17:57, schrieb Hubert:
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso bestehendes Recht. Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Thomas/fossa