Hallo Sebastian,
danke für die Klärung der missverständlichen Formulierung im
Gesellschaftervertrag.
Am 30.09.2010 12:24, schrieb Sebastian Moleski:
In den Worten unseres Steuerberaters:
"...Im hier vorliegenden Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner
Eigenschaft
als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke
verwendet."
Eine Frage, um den konkreten Vorgang zu verstehen:
Woran genau wird der formale Unterschied zwischen unzulässiger Zuwendung
an den Gesellschafter und erlaubtem Transfer der Gelder erkennbar sein?
Muss zum Beispiel die Überweisung der Mittel zweckgebunden (also auf
konkrete Projekte/Ausgaben bezogen) erfolgen oder genügt ein pauschaler
Hinweis "für gemeinnützige Zwecke"? Zählt - ebenfalls nur ein Beispiel -
das Gehalt eines Fundraisers als gemeinnütziger Zweck?
Grüße
Martina