Ach, Sebastian.
Ich bitte um dein Verständnis, dass ich dir über Interna meines
Arbeitgebers leider nicht berichten kann, ganz besonders nicht im
Internet (
).
Genauso wenig werde ich meine Stellenbeschreibung oder etwa ein
Zwischenzeugnis veröffentlichen, um zu belegen, dass ich nicht lüge.
Herzlichst,
Martina
Am 14.02.2011 21:25, schrieb Sebastian Moleski:
On 14.02.2011 21:08, Martina Nolte wrote:
Ich arbeite nun seit über 10 Jahren in leitender
Funktion mit Personal-,
Budget-, QM- und Controllingverantwortung in einem Verein, der das
Umsatzvolumen von WMDE um ein Mehrfaches überschreitet. Ganz so
unbedarft, wie du es darstellen möchtest, bin ich also nicht.
Zahlen, Daten, Fakten bitte, sonst ist kaum festzustellen, ob der Verein
tatsächlich vergleichbar ist. Insbesondere wäre relevant, inwiefern der
gesamte Vorstand vollständig ehrenamtlich arbeitet, wieviele Stunden die
Vorstandsmitglieder pro Woche investieren, welche Freiheiten der
Geschäftsfüher hat und woher die Mittel kommen. Ach ja, und welche
Position du da genau hast.
Im Zusammenspiel mit Stellen- und
Aufgabenbeschreibungen der Mitarbeiter
(inkl. Festlegung ihrer Befugnisse und Verantwortlichkeiten),
regelmäßiger Berichterstattung der GF an den Vorstand und ein paar
weiteren Controllinginstrumenten sind die wesentlichen Schritte getan,
damit dem Vorstand keine Fahrlässigkeit mehr unterstellt werden könnte,
noch weniger grober Vorsatz.
Dass es grundsätzlich möglich ist, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
durch entsprechende Kontrollinstrummente weitestgehend auszuschließen,
ist offensichtlich. Das Argument ist, dass soetwas für einen
ehrenamtlichen Vorstand eine unangemessene Arbeitsbelastung ist und
bereits vor Jahren die bewusste Entscheidung getroffen wurde, dass der
Geschäftsführer innerhalb des vom Vorstand gesetzten Rahmens
weitestgehend eigenverantwortlich handeln soll. Umfangreiche
Kontrollinstrumente, die den Vorstand ins Tagesgeschäft ziehen und dem
Geschäftsführer Entscheidungsfreiheiten abnehmen, widersprechen dem.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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