Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf
Wunsch der Kläger
vereinbarten >Stillschweigens über die außergerichtlichen
Verhandlungen wiederholt Informationen nach >außen getragen wurden.
Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen >wir
unsere Erwiderung, die unter
PDF-Dokument
>abgerufen werden kann.
Die Datei scheint momentan nicht mehr abrufbar zu sein (404-error),
der Link ist auch aus der Web-Version der Mitteilung gelöscht worden.
Wurde die Veröffentlichung also wieder rückgängig gemacht?
Gruss
Michael Bimmler