Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute, am 2. Februar 2006 kurzfristig die Bekanntgabe
der Entscheidung um die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland e.V. vertagt,
da die Klägerseite einen neuen Antrag eingereicht hatten. Zuvor hatte der zuständige
Richter bei einer mündlichen Anhörung am Dienstag deutlich zu verstehen gegeben, dass der
Vorwurf der Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte des Hackers "Tron"
nicht begründet sei. Die Klägerseite zweifelt aus uns nicht ersichtlichen Gründen offenbar
die Mandatierung des Rechtsanwaltes Thorsten Feldmann an. Dieser ist jedoch vom Vorstand
des Vereins beauftragt und wir sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Dies betrifft
insbesondere auch die rasche Erwirkung des Vollstreckungsschutzes gegen die Verfügung. Um
jeden Zweifel auszuräumen, werden dem Gericht notariell beglaubigte Unterschriften zur
Verfügung gestellt.
Uns wurde von der Klägerseite mitgeteilt, dass eine Ablehnung der Einstweiligen Verfügung
gegen Wikimedia ihre Rechtsposition in einem anderen Rechtsfall schwächen würde. Diese
Argumentation ist für uns insofern unverständlich, weil seit dem Tod von Boris Floricic
deutsche und internationale Presse bisher ohne Beanstandung den vollen Namen genannt hat.
Die Nennung des Namens in einem seichten Roman über einschlägige Verschwörungstheorien hat
mit der Enzyklopädie Wikipedia genausowenig zu tun wie mit dem realen Tron.
Wir bedauern die Eskalation des Streits um die Nennung eines Nachnamens in einem
enzyklopädischen Nachschlagewerk sehr. Deshalb fordern wir die Wikipedianer und die
Öffentlichkeit weiterhin dazu auf, von Drohungen, Beschuldigungen etc. gegenüber den
Klägern abzusehen. Wir hoffen noch immer auf ein Einlenken der Klägerseite und sind der
Ansicht, dass diese sich durch ihr Handeln bereits selber genügend Schaden zufügt hat.
Unser Angebot für eine außergerichtliche Einigung, das Herr Andy Müller-Maguhn ohne
Rücksprache veröffentlicht hat, besteht weiterhin.
Wikimedia Deutschland e.V. ist weder Betreiber der Wikipedia noch in der Lage, dauerhafte
Änderungen an Inhalten der Wikipedia vorzunehmen - wie z.B. das Herausnehmen des Namens-
da die Inhalte jederzeit von Benutzern der Wikipedia weiter verändert werden können und
der Verein keine Weisungsbefugnis gegenüber den Benutzern der Wikipedia hat.
Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf Wunsch der Kläger vereinbarten
Stillschweigens über die außergerichtlichen Verhandlungen wiederholt Informationen nach
außen getragen wurden. Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen
wir unsere Erwiderung, die unter
http://www.wikimedia.de/files/060126_widerspruchsbegruendung.pdf als PDF-Dokument
abgerufen werden kann.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 9. Februar 2006 angesetzt.
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Diese Mitteilung kann eingesehen und kommentiert werden unter:
http://www.wikimedia.de/index.php?p=110