Am 13. Januar 2012 10:32 schrieb Achim Raschka <achim_raschka(a)gmx.de>de>:
ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie
und Medizin angesprochen, in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem die
gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels fällt allerdings
auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel beinhaltet
--> Wir brauchen im Fachbereich Bildung und Wissen ein Richterprojekt! :-)
Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht,
Inhalte aus der Wikipedia in dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung
heranzuziehen. Das was dort als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt
einer Tastatur, die vielliecht richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings
liegt die Verfehlung hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was drin
ist) sondern bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. durch eine
Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.
Full ACK. :-(
IAAL.
Viele Grüße,
Jürgen.