Guten Morgen,
um einen Punkt richtig zu stellen (vielleicht lässt dies bereits den
Knoten platzen):
Die beiden Mitglieder der Zählkomission, um die wir hier diskutieren,
haben keinerlei Protokoll unterschrieben.
Die Protokolle zur Stimmenauszählung wurden ausschliesslich und allesamt
von Dr. Martin Zeise und mir unterschrieben.
( siehe als Beispiel
)
Sie werden mit Ihrem Nickname nur auf der "Liste der Mitglieder der
Zählkommission" genannt.
Ich sehe das deshalb nicht als besonders "problematisch" an. Meiner
Meinung nach sollte man dies in Zukunft dahingehend ändern, dass hier
nur die Klarnamen aufgenommen werden - dann ist aber tatsächlich vorab
auch eine "Belehrung" notwendig.
Wie Henriette schreibt, ein "Zwangs-Outing" geht gar nicht. Gerne kann
aber jemand von der GS nachfragen, ob die beiden freiwillig (!) zur
Nennung der Klarnamen bereit sind.
Bleibt aber die Frage, was sich dann am Protokoll ändern würde! Sie
wurden als "Pseudonym" in die Zählkommission gewählt und stehen als
"Pseudonym" auf einer Liste. Wenn im MV-Protokoll der Nickname nun
nachträglich in den Klarnamen geändert würde, wäre das doch eine
Verfälschung der Geschehnisse? Für was nun also die Klarnamen -
insbesondere wo sie keinerlei Protokoll unterschrieben haben?
Beste Grüße
Jürgen
P.S. Antworten auf die weiteren Fragen folgen - ich bin nur momentan
zeitlich leider sehr knapp...
Am 29.01.2014 02:03, schrieb Henriette Fiebig:
On 29.01.2014, at 01:25, DaB. wrote:
Hallo Henriette,
Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe
übernommen habe und
mich niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname
zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens)
einen Wutanfall allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit
meinem Klarnamen zwangsweise geoutet würde.
nun, wenn mir meine Privatsphäre SO wichtig wäre, dann würde ich a.)
vorher nachlesen was eine Wahl bedeutet oder b.) einfach mal vorher fragen.
Die Idee, das ein Realname in einem Verein geheim bleiben kann, ist eh
recht seltsam. Schließlich kann jedes andere Mitglied um eine
vollständige Mitgliederliste bitten (z.B. weil man eine außerordentliche
MV machen will) und der Verein muss dem nachkommen.
Die beiden wurden von den versammelten Mitgliedern unter Nick gewählt und die Kollegen
der Zählkommission waren offenbar auch nicht aware, daß Klarnamen zwingend notwendig
sind.
Wenn Du mich fragst – und da nehme ich gern Bezug auf Pavels letzte Mail – dann gibt das
Protokoll wahrheitsgemäß wieder was auf der Sitzung passiert ist. Bzw. ist/war m. E. die
Sitzungsleitung in der Pflicht darauf hinzuweisen, daß Aufgabenübernahme auf der MV nur
unter Klarname möglich ist.
Ja, sicher wars ein Fehler der beiden davon auszugehen, daß man in einem solchen Fall
„nur” mit einem Nick durchkommt. Ich habe aber immer noch keine Antwort auf meine Bedenken
bekommen, daß ein Zwangsouting eines Klarnamens hier _das_ Mittel der Wahl ist!
Reden wir hier über Persönlichkeitsrechte oder über irgendwas anderes? Just asking.
Gruß
Henriette
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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