Lieber DaB.
Es ist doch wahrhaftig nicht so schwer zu begreifen, dass es einen erheblichen qualitativen Unterschied zwischen den folgenden beiden Aussagen gibt:
1. Wenn man behauptet*jemand habe eine Abstimmung manipuliert*, impliziert das das vorsätzliche, zielgerichtete und ggf. sogar strafrechtlich relevante (vgl. Wahlfälschung und Wahlbetrug) Vorgehen einer oder mehrerer Personen zum Schaden des Vereins. Das ist ein ziemlich harter Vorwurf und für den Fall, dass er nicht zutrifft, schlicht Verleumdung.
2. Stellt man hingegen fest, dass auf Grund äußerer Umstände *auf einer**Mitgliederversammlung ein **nicht repräsentatives Übergewicht einer **sich in einem Interessenkonflikt befindenden Personengruppe* existierte, ist das eine Aussage, die niemandem ein aktives verwerfliches Handeln oder eine bewusste Verfälschung demokratischer Prozesse vorwirft, sondern lediglich ein Problem erkennt und analysiert.
Während ich und andere haben ausschließlich von Letzterem gesprochen haben, hast Du mir mehrfach und entgegen jeder Klarstellung Ersteres in den Mund legen wollen. Und das ist schlicht eine Lüge, die nicht auch dadurch wahrer wird, dass man sie ständig wiederholt!
Ich hoffe dass wir damit dieses leidige Thema endlich abschließen können.
// Martin