Am 26.05.2014 18:20 schrieb "Arne Klempert" klempert.lists@gmail.com:
2014-05-25 23:15 GMT+02:00 Henriette Fiebig henriette.fiebig@snafu.de:
Warum gab es eine Abstimmung über die Entlastung (oder, wie wir sehen: auch Nicht-Entlastung) des Präsidiums mitten in deren … wie nennt man das? … Amtszeit, Legislaturperiode? Ich habe die „Entlastung" eines Vereinsgremiums immer als Abschluß-Beurteilung von deren Wirken am _Ende_ der Amts- und Schaffenszeit verstanden bevor ein neuer Vorstand (oder wie bei uns: Präsidium) gewählt wird.
Dazu gibt es meines Wissens keine klaren Regeln - weder allgemein, noch in unserem Verein. Ist aber für meinen Punkt auch ziemlich wumpe. Juristisch hat die Nicht-Entlastung ohnehin keine nennenswerten Konsequenzen.
Juristisch ist die Entlastung schon klar definiert: sie bezieht sich auf den Jahresbericht und der Finanzbericht. Das ist jährlich. Wenn die Entlastung nicht erfolgt kann der Verein sein Organ bzw dessen Mitglieder auf Schadensersatz klagen, sonst nicht. Deshalb ist es auch unzweifelhaft, dass Mitarbeiter hier einen Interessenskonflikt haben. Also sollten sie wohl (nur bei diesem Tagesordnungspunkt) nicht mitstimmen. Normalerweise braucht es bei Interessenskonflikt keine regeln, da wird man ja mit dem aufzählen nicht fertig. Gesehen habe ich jedoch schon dass vor der Abstimmung kurz darauf hingewiesen bzw diskutiert wird damit es auch für alle klar ist.
Bei der diesjährigen GV ist es jedoch etwas komplizierter, da hat arne schon recht. da die Geschäftsführung entlastet wurde und das Präsidium nicht könnte höchstens heissen dass Mitglieder des Präsidiums Mittel nicht dem Vereinszweck entsprechend verwendet haben. oder es einfach ein warnschuss ist, dass 24 Leute bestimmtes vorgehen nicht gut gefunden haben. fair enough, für beide Seiten, m.e.
Rupert