Hallo, Am 26.05.2014 20:48, schrieb Martin Kraft:
Ich bezog mich auf das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit einem Gremium anzugehören, oder einen ehrenamtlichen Posten inne zu haben, der einen unmittelbaren Einfluss auf die eigene Beschäftigung erlaubt bzw. umgekehrt durch diese korrumiert werden könnte.
und das ist auch im Verein verboten. Man kann nicht gleichzeitig Angestellter sein und im Präsidium sitzen oder Kassenprüfer sein.
Mit freundlichen Grüßen DaB.