Am 26. Mai 2014 20:20 schrieb Wikipelz wikipelz@web.de:
Wir hatte ja gerade Kommunalwahlen in NW. Selbstverständlich dürfen die Bürger einer Gemeinde auch dann abstimmen, wenn diese selbst bei der Gemeinde angestellt/beamtet sind. Damit wählen sie auch ihren Bürgermeister, der dann Dienstvorgesetzter des Gemeindebediensten wird. Warum soll für Angestellte des Vereins was anderes gelten? Problematisch kann es nur dann werden, wenn z.B. Personalwahlen, Satzungsänderungen und/oder Entlastungen per Handzeichen erfolgen. Da wird sich ganz sicher jeder Vereinsangestellte sehrwohl überlegen, ob er gegen seinen Vereinsvorstand stimmt, wenn ihm noch was an seinem Job gelegen ist.
Es ist jetzt etwa zehn Jahre her, daß ich mich mit einer Angestellten unserer Stadtbücherei über die Bürgermeisterwahl unterhielt. Kann auch länger her sein. Jedenfalls fand sie, unser damaliger Bürgermeister sei "ein ganz toller Chef". Natürlich wähle sie ihn. Auch die anderen Beschäftigten seien sehr zufrieden mit ihm. Wir stellten dann fest, daß die Wahlbeteiligung immer weiter sinke, und sie machte sich Sorgen um die demokratische Legitimation der Wahl. Ich fragte sie, wieviele Wähler es gebe und wieviele Angestellte bei der Stadt arbeiten. Und als wir dann merkten, daß schon längst ein Gutteil der Stimmen bei solchen Wahlen aus dem eigenen Apparat kommt, wurde sie erst nachdenklich, meinte dann aber beruhigt, in diesem Fall sei das ja gar nicht so schlimm, da könne diesmal wenigstens nichts schief gehen, denn das sei ja das von ihr gewünschte Ergebnis.
Vielleicht hilft das Gleichnis (das nicht erfunden ist, sondern wahr, das Gespräch fand genau so statt) ein bißchen beim Nachdenken über das zugrundeliegende Problem.
Ich glaube, Martin hatte danach gefragt, wie andere Vereine damit umgehen. Man faßt einen Unvereinbarkeitsbeschluß für alle Personengruppen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden können, also vor allem für Beschäftigte und weitere "Insider", aber auch für Geschäftspartner, die gleichzeitig Mitglieder sind, und läßt die Mitgliedschaft für die Zeit dieser Beziehung ruhen. Damit nimmt man auch gleichzeitig den Druck von den Betroffenen, die sich in einem Loyalitätskonflikt befinden, der nur als ethisches Problem zu lösen wäre.
Viele Grüße, Jürgen.