Am 26.05.2014 17:27, schrieb Sebastian Moleski:
Da der Verein nicht für die Mitarbeiter da ist, dann schon.
Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ist hier sinnvoll und richtig, aber die Mitbestimmung als Mitglieder sollte eben denen vorbehalten sein, die von den Zwecken direkt betroffen sind bzw. Kennzahlen und Erfolgskriterien sind mit dem Zweck in Einklang zu bringen.
Ich habe das jetzt fünf Mal gelesen und verstehe es weiterhin nicht. Was willst du damit jetzt eigentlich genau sagen?
dann kläre ich den Unternehmensberater mal auf:
BetrVG: sieht solche Dinge wie Betriebsrat etc. vor. Sinnvoll und richtig, sollten wir bei WMDE nutzen.
Aber Mitarbeiter, die zugleich wie von Martin beschrieben sich selbst bzw. ihren Vorgesetzten kontrollieren und beeinflussen (bzw. schlussendlich generell unterstützen) statt sich von denen, denen sie dienen sollen (Vereinszweck / Community etc.) kontrollieren und bewerten lassen, sind ein Problem. Zu Kennzahlen und Erfolgskriterien schrieb ich schon im vorletzten Mail. Diese sollten die Erreichung des Vereinszweckes messen und darstellen und eben nicht wirtschafliche Ziele, die nicht mit dem Vereinszweck korrelieren, wie es derzeit der Fall ist.
Manuel