Hallo Manuel,
2014-05-26 17:25 GMT+02:00 Manuel Schneider manuel.schneider@wikimedia.ch:
Da der Verein nicht für die Mitarbeiter da ist, dann schon. Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ist hier sinnvoll und richtig, aber die Mitbestimmung als Mitglieder sollte eben denen vorbehalten sein, die von den Zwecken direkt betroffen sind bzw. Kennzahlen und Erfolgskriterien sind mit dem Zweck in Einklang zu bringen.
Ich habe das jetzt fünf Mal gelesen und verstehe es weiterhin nicht. Was willst du damit jetzt eigentlich genau sagen?
Beste Grüße Sebastian Moleski