Am 26.05.2014 17:13, schrieb Kurt Jansson:
Und deswegen sind Mitspracherechte der Mitarbeiter in einem Unternehmen kein Problem, bei einem gemeinnützigen Verein hingegen schon?!
Da der Verein nicht für die Mitarbeiter da ist, dann schon. Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ist hier sinnvoll und richtig, aber die Mitbestimmung als Mitglieder sollte eben denen vorbehalten sein, die von den Zwecken direkt betroffen sind bzw. Kennzahlen und Erfolgskriterien sind mit dem Zweck in Einklang zu bringen.
In der Satzung stehen noch einige weitere Ziele, schau ruhig mal rein: http://wikimedia.de/wiki/Satzung
Richtig, aber Gewinnmaximierung im Sinne der Eigentümer / Mitarbeiter steht dort nicht. Dann wäre der Verein übrigens auch nicht mehr gemeinnützig. Wie Martin schon schrieb: Die Geschäftsstelle ist ein Mittel zum Erreichen des Vereinszwecks, aber eben nicht Vereinszweck.
Grüsse,
Manuel