Hallo Martin!
Am 26. Mai 2014 11:45 schrieb Martin Kraft martin.kraft@gmx.de:
Nur die beim Verein selbst angestellten Mitglieder befinden sich in der paradoxen Situation, quasi ihr eigener Arbeitgeber zu sein und sind zu dem gerade den Organen weisungsgebunden, die sie im Rahmen der Mitgliederversammlung eigentlich kontrollieren sollen.
Ich arbeite in einem Unternehmen, das sogar zu über 50% den Mitarbeitern gehört, die damit also maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben. Die Situation empfinde ich nicht als paradox, aber sie ist sicher komplexer als in einem patriarchal geführten Familienbetrieb. Meinem Erleben nach ist die Beteiligung der Mitarbeiter ein Garant gerade auch für die ideellen Unternehmenszwecke. http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Mitarbeiter_KG
...eine (Teil-)Verlegung der MV in den virtuellen Raum
Davon halte ich von Jahr zu Jahr mehr. Mittlerweile sind viele wichtige Entscheidungen (Satzungsänderungen, Wahl des Präsidiums) schon im Vorfeld der Mitgliederversammlung durch die Briefwähler getroffen. Selbst intensive Diskussionen über die Nachteile bestimmter Änderungen und überraschende Erkenntnisse bei der Kandidatenbefragung haben nur begrenzten Einfluss auf die Wahlergebnisse - oft zur Verblüffung der anwesenden Teilnehmer. Auch Diskussionen im Vorfeld dürften nur einen Teil der Briefwähler erreichen.
Ein Streamen (zumindest dieses Teils) der Mitgliederversammlung mit Rückkanal und begleitender elektronischer Fernwahl wirft sicher eine Reihe technischer wie rechtlicher Fragen auf. Aber dem Meinungsbildungsprozess der Wähler wäre es sicher äußerst förderlich.
Viele Grüße Kurt