Hallo Marin, Am 26.05.2014 10:14, schrieb Martin Kraft:
Nämlich die Vereinsmitglieder, die zugleich Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind.
und die unterscheiden sich genau wie von „normalen“ Mitgliedern? Das sie eine Meinung zu etwas haben? Das habe ich auch. Das ihre Anreise bezahlt wird, wenn sie eine Funktion (z.B. Protokollant) innehaben? Das bekomme ich auch. Unsere Satzung kennt genau 3 Arten von Mitgliedern und keine davon heißt „Mitglied zweiter Klasse weil angestellt“. Die zahlen genauso ihren Mitgliedsbeitrag wie du und ich und haben daher auch die selben Rechte wie du und ich. Mit der gleichen Begründung hätte man BTW auch den 8-10 Präsidiumsmitglieder bei Pavels Entlastung das Abstimmen verweigern müssen (ob §34 BGB auch beim Präsidium greift könnte man mal ermitteln BTW).
Mit freundlichen Grüßen DaB.