Hallo Henriette, Am 12.02.2014 02:07, schrieb Henriette Fiebig:
On 11.02.2014, at 23:32, DaB. wrote:
1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig. Bei ihm handelt es sich nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.
- Dazu gibt es ja jetzt eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts
(übrigens wär der Wortlaut der Anfrage an ihn tatsächlich interessant – aber das nur am Rande). Für mich las sich das als „Man kann nicht sagen, daß das qua Satzung falsch, verboten, unmöglich oder ungültig war; aber es ist qua Satzung auch nicht eindeutig zulässig". Also nicht in die Schubladen für schwarz oder weiß, richtig oder falsch einzusortieren.
Das der Vereinsanwalt die Meinung von Pavel wiedergibt ist normal. Würde ich zum gleichen Sachverhalt einen Anwalt befragen würde er mir rechtgeben und dazu Argumente bringen. „Wes Brot ich es’, des Lied ich sing’“ ist das Grundkredo eines jeden Anwaltes (denn niemand würde einen Anwalt (wieder-)beauftragen der nicht die Meinung des Auftraggebers vertritt). Es hat mich schon erstaunt, dass der Anwalt den Vorgang zumindest als „falsch“ bezeichnet.
** Das sich Pavel und ggf. das Präsidium der Einschätzung des Rechtsanwalts anschließen, ist ganz sicher kein Zeichen von Ignoranz. Experten zieht man nicht Rate, weil man ihre Einschätzung per se ignorieren will, sondern weil man Rechtssicherheit möchte. Diese RA-Stellungnahme wurde auf der Liste deutlich eingefordert: Es ist nichts anderes als eine Schofless der Gesinnung, wenn man sie nicht anerkennen will nur weil sie nicht das erwünschte Ergebnis gebracht hat.
Der Punkt „Ignoranz“ bezog sich darauf, dass der Vorstand zu den Vorwürfen keine Stellung genommen hatte. Auch das Statement des Anwaltes bezieht sich nur auf 1 Punkt von mehreren (selbst wenn man Olafs kurze Liste nimmt und nicht meine lange). Natürlich kann ich den Vorstand und das Präsidium nicht zwingen meine Meinung anzunehmen. Ich habe auch nicht die finanziellen Mittel den Verein zu verklagen. Das dadurch meine Beziehung und Einschätzung zum Vorstand/Präsidium nicht gerade besser wird, dürfte klar sein – und da ich ab und an auch mal zustimmende private eMails und Chat-Nachrichten bekomme werde ich nicht der Einzigste sein.
** Was der Rest der Beteiligten (DaB. und Olaf als vehement Widersprechende und die Listenleser als Mitdiskutierende oder -lesende) aus dieser Einschätzung machen und/oder welche Konsequenzen sie daraus ziehen, ist deren Sache. Sache Pavels oder des Präsidiums ist das nicht (schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und niemand aus Vorstand oder Präsidium ist gezwungen sich die Meinung anderer zu eigen zu machen).
** In bzw. an dem ganzen Ding hängt dann noch die überaus knifflige Fragestellung wie man eine möglichst hohe Beteiligung aller Mitglieder an einer demokratischen Willensbildung erreicht, ohne das die Menschen an einem geographisch fixen Punkt körperlich anwesend sein müssen. Am Ende läuft das m. E. auf die gleichermaßen simple wie sehr schwierige Abwägung zwischen „Online-Abstimmungen ermöglichen einen relativ einfachen und schmerzfreien Zugang zur Partizipation" und „Online-Abstimmungen sind so sicher wie eine unabgeschlossene Haustür" hinaus.
Das ist eine Sachfrage, die unabhängig von Protokoll ist. Wäre in S1 nur der Satzungsanteil abgestimmt worden und der Rest (der die Online-Wahlen einführt) in einem extra (normalen) Antrag und wäre auch dieser Antrag angenommen worden, so würde ich das zwar Scheiße finden, aber es wäre eine demokratische Entscheidung gewesen. Darum geht es hier aber nicht.
3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht korrekte Arbeiten der AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt, dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß gegen A5 der 9. MV).
- Inwieweit das Auswirkungen auf die Gültigkeit und Korrektheit des
MV-Protokolls hat, erschließt sich mir nicht. Wurde bisher – so weit ich micht entsinne – auch nicht diskutiert und erst heute … nee: gestern (also am 11. Februar 2014) nochmal von Olaf thematisiert.
Es fehlt einfach im Protokoll. Es wurde mindestens 20 Minuten zu diesem Punkt gesprochen und diskutiert und davon findet sich nichts im Protokoll?
4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe Zeitvorgabe, sondern das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.
- Kann ich gerade nicht nachvollziehen … Haben wir das auf der Liste
überhaupt diskutiert? Und ganz naßforsch gefragt: Müssen alle Argumente der Diskussionen wiedergegeben werden oder zählt für das Protokoll nicht vor allem das Ergebnis der Abstimmung, Meinungsbildung oder Willensbekundung?
Nun, im Protokoll steht eine Begründung; diese ist falsch. Entweder man schreibt die richtige hinein oder eben gar keine.
5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht richtig geschildert sein. Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31 Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.
- Da sind wir nach meinem Gefühl insofern fertig mit der Diskussion,
als a) die Niko-Stimmen erneut ausgezählt wurden und per Anhang auch zum Protokoll gefunden haben; b) sind wir uns wohl alle einig, daß es vorkommen kann, daß versehentlich falsch (aus-)gezählt wird oder sich Zahlendreher in Protokolle einschleichen.
Ist erledigt, ja.
6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der Unterschrift von Robin Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich eher um ein Kürzel zu handeln.
- Hat bisher niemand für diskutierenswürdig befunden (so weit ich
mich entsinne) und war daher wohl von keinem allgemeinen Interesse. Ja, irgendwie sieht das etwas seltsam aus mit dieser offenkundig handschriftlich nachgetragenen Unterschriftenzeile. Aber bisher konnte niemand nachweisen, daß es sich nicht um Robins Unterschrift handelt (und der wird vermutlich den Teufel tun und uns Unterschriftenproben auf eine öffentlich archivierte Mailingliste schicken!).
Sofern das Gericht am Ende mit der Unterschrift leben kann, ist es mir egal. Die falsche Unterschrift ist nur ein Symptom eines größeren Problems (der Schlampigkeit bei der Abfassung des Protokolls).
Wenn du dich nicht weiter zu dem Protokoll äußern möchtest (die ganze Sache ist ja schon peinlich genug für dich), so ist dies dein gutes Recht; aber ob die Diskussion hier enden wird, wird sich zeigen.
Ich bin ja nun weiß GOtt kein Abnicker oder ein Schäfchen, das unhinterfragt den Führern folgt: Selbst ich muß aber sagen, daß nach all den langen Diskussionen für mich eines problemlos akzeptierbar ist: Das Protokoll gibt _das_ wieder was auf der MV passiert ist. Man möge mich korrigieren, aber m. E. ist das Aufgabe, Sinn und Zweck eines Protokolls.
Nun, da sind wir eben verschiedener Meinung.
Ob die Sache „peinlich" für Pavel ist … nein, ist sie nicht. Wenn überhaupt, dann sehe ich mehrere Stellen an denen mehrere Leute viel sorgfältiger hätten arbeiten und/oder vorgehen müssen. Ob die alle deshalb ein bisschen schlampig waren, weil Pavel sie nicht genug beaufsichtigt hat, weiß ich nicht. Vermutlich aber nicht.
Henriette, Pavel ist der Vorstand des Vereins. Er ist Dienstvorsitzender aller Angestellten. Damit ist er verantwortlich für ALLE Handlungen seiner Untergenenden. Wer das Sagen hat, hat auch die Verantwortung. Arbeiten die gut, dann profitiert er davon, arbeitet die schlecht bekommt er den Anschiss ab. In dem Fall ist es aber noch schlimmer: Nicht nur seine Mitarbeiter haben geschlampt, sondern er hat auch. Denn er hat das Protokoll durchgelesen und unterschrieben. Er hat weder gemerkt das die Abstimmungszahlen von Niko falsch sind, noch das kein Platz für 2 Präsidiumsunterschreiber sind. Von der Form des Protokolls (keine Seitenzahlen, kein Stand, kein Datum) mal ganz abgesehen – in allen Firmen die ich kenne hätte der Mitarbeiter das Dokument an den Kopf geworfen bekommen!
Bestes
Henriette
Mit freundlichen Grüßen DaB.