Hallo,
Ich versteh zwar nicht ganz worauf du hinaus willst, aber selbstverständlich dürfen Mitglieder des Vorstandes oder anderer Organe von Vereinen bezahlt werden, wenn die Satzung eine Bezahlung vorsieht. Genauso wäre eine Bestellung von Vorständen durch Dritte und nicht durch die Mitglieder oder die MV auch möglich, ebenfalls wenn dies die Satzung vorsehen würde.
Gruß
Michail
Am 02.09.2011 19:27, schrieb THURNER rupert:
als nette ablenkung von der geld-diskussion bezüglich fundraiser scheint jimmy wales auf foundation-l gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.
wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus, irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?
[1] - http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html [2] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz) [3] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
lg, rupert _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l