Hallo,
Ich versteh zwar nicht ganz worauf du hinaus willst, aber
selbstverständlich dürfen Mitglieder des Vorstandes oder anderer Organe
von Vereinen bezahlt werden, wenn die Satzung eine Bezahlung vorsieht.
Genauso wäre eine Bestellung von Vorständen durch Dritte und nicht durch
die Mitglieder oder die MV auch möglich, ebenfalls wenn dies die Satzung
vorsehen würde.
Gruß
Michail
Am 02.09.2011 19:27, schrieb THURNER rupert:
als nette ablenkung von der geld-diskussion bezüglich
fundraiser scheint
jimmy wales auf foundation-l gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied
des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz
gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die
nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden
dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.
wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus,
irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen
vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc
bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?
[1] -
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html
[2] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz)
[3] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
lg, rupert
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l(a)lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l