Am 22.07.11 19:03 schrieb Manuel Schneider:
Beispiel: Eine Person beantragt bei einem Chapter Reisekostenunterstützung um eine Veranstaltung zu besuchen.
Es sollte niemanden etwas angehen wer sich Reisekostenunterstützung holt, ua. weil dies auch einen Rückschluss auf die finanzielle Lage der betroffenen zulässt (oder zumindest Spekulationen darüber).
Bei einem Projektantrag wie oben diskutiert wurde gilt dies m.E. nach nicht, da es hier nicht um persönliche Unterstützung geht.
Wie seht ihr das?
Ganz genauso.
In dem Fall sollte darüber berichtet werden, welche Reisen in welchem Umfang unterstützt werden, nicht welche Reisenden.
Danke für Deinen konstruktiven Einwand.
Viele Grüße, Jürgen.