Am 22.07.11 19:03 schrieb Manuel Schneider:
Beispiel: Eine Person beantragt bei einem Chapter
Reisekostenunterstützung um eine Veranstaltung zu besuchen.
Es sollte
niemanden etwas angehen wer sich Reisekostenunterstützung holt, ua. weil
dies auch einen Rückschluss auf die finanzielle Lage der betroffenen
zulässt (oder zumindest Spekulationen darüber).
Bei einem Projektantrag wie oben diskutiert wurde gilt dies m.E. nach
nicht, da es hier nicht um persönliche Unterstützung geht.
Wie seht ihr das?
Ganz genauso.
In dem Fall sollte darüber berichtet werden, welche Reisen in welchem
Umfang unterstützt werden, nicht welche Reisenden.
Danke für Deinen konstruktiven Einwand.
Viele Grüße,
Jürgen.