Hallo,
Am 01.07.2011 22:42, schrieb poupou:
michail,
wenn die begründung für den vorzuziehenden antrag fehlte, hättet ihr den doch einfach ablehnen können (oder sogar müssen). ich verstehe nicht, was das alles mit leserechten zu tun hat???
Selbstverständlich haben wir den Antrag nicht zugestimmt, aber auch nicht abgelehnt. Sollen wir ein Informationsdefizit, dass trotz mehrfacher Bitten nicht behoben wurde, auf die Antragsteller abwälzen nach dem Motto: "Tja Pech wir wussten von nix"? Du wärest doch, und das völlig zu Recht, eine der ersten, die kritisch nachfragen würden, warum wir nicht in der Lage waren uns die notwendigen Informationen zu verschaffen.
Gruß
Michail