Hallo,
Am 01.07.2011 22:42, schrieb poupou:
michail,
wenn die begründung für den vorzuziehenden antrag fehlte, hättet ihr den doch einfach
ablehnen können (oder sogar müssen). ich verstehe nicht, was das alles mit leserechten zu
tun hat???
Selbstverständlich haben wir den Antrag nicht zugestimmt, aber auch
nicht abgelehnt. Sollen wir ein Informationsdefizit, dass trotz
mehrfacher Bitten nicht behoben wurde, auf die Antragsteller abwälzen
nach dem Motto: "Tja Pech wir wussten von nix"? Du wärest doch, und das
völlig zu Recht, eine der ersten, die kritisch nachfragen würden, warum
wir nicht in der Lage waren uns die notwendigen Informationen zu
verschaffen.
Gruß
Michail