On Wed, 26 Jan 2011 22:15:29 +0100, DaB. wrote:
Hallo, Am Mittwoch 26 Januar 2011, 20:40:51 schrieb Michael Zink:
Also ehrlich gesagt sind mir 30 Briefähler, die sich wahrscheinlich etwas dabei gedacht haben, lieber als 100, von denen 70 mal eben ein paar Kreuze machen und den Brief zurück schicken.
nur ist das dann keine Demokratie mehr, sondern Preußisches 3-Klassen- Wahlrecht oder so was. Man muss/sollte es dem Mitglied so einfach wie möglich machen, abzustimmen und ob der Mann (die Frau) dann Professor ist und hochgebildet, oder der letzte Dorftrottel ist uninterresant.
Vorsicht Mistverständnis!
Mit "etwas dabei gedacht haben" meine ich wirklich nur, daß sich jemand etwas dabei gedacht haben soll, nicht daß diese Gedanken irgendwelchen formalen Kriterien genügen müßten o. ä..
Wenn der Dorftrottel für A stimmt, weil er der Meinung ist A sei besser als die Alternativen, dann ist das OK. Wenn er vorher mal nachgelesen hat, worum es überhaupt genau geht, wäre das natürlich noch besser ...
Ich hoffe mal, daß es diesmal mehr Briefwähler gab, weil es ein "wichtigeres" Thema war als die üblichen Wahlen. Dann kann man es sich sparen, die Unterlagen an alle Mitglieder zu schicken.
Wenn es aber wirklich nur mehr waren, weil es einigen früher zu viel Arbeit war, per kurzer Mail die Unterlagen anzufordern, dann gehe ich davon aus, daß es einigen von denen auch zu viel Arbeit war/ist, die Unterlagen komplett durchzulesen oder sich sonst vorher zu informieren.
Es ist natürlich nicht verboten, abzustimmen ohne sich vorher zu informieren, aber man muß das IMHO nicht gerade fördern.
Also spricht so oder so meiner Meinung nach nichts für den Versand an alle.
Das bringt mich jetzt noch auf einen anderen Punkt:
Wenn ich mich richtig erinnere, hieß es doch schon auf MVs, man könne nicht über neue Anträge abstimmen, weil die Briefwähler dabei benachteiligt wären.
das ist falsch. Anträge kann die MV jederzeit fassen und beschließen.
[...]
Was die MV nicht machen kann (das steht in den [] und in (2)) ist, spontan Satzungsänderungen vorzunehmen bzw. vorliegende Satzunsänderungsanträge zu modifizieren und das ist auch gut so, denn die Satzung ist ein zu wichtiges Gut als das man sie mal schnell in 5 Minuten ändern sollte.
OK, da stimme ich zu. Ich hatte das irgendwie falsch verstanden.
Auf Wiederlesen
Michael