Hallo, Am Mittwoch 26 Januar 2011, 20:40:51 schrieb Michael Zink:
On Wed, 26 Jan 2011 10:29:11 +0100, DaB. wrote:
so wurde es in de Vorjahren gehandhabt - mit dem Resultat das dann um die 30 Briefwahlen beantragt wurden. Dieses mal sollen es über 100 gewesen sein, die die Briefwahl gemacht haben; das ist mindestens Faktor 3! Dafür kann das Wahlsystem gar nicht komplixiert genug sein um so viele Leute mitentscheiden zu lassen (eine hohe Briefwahlbeteiligung mindert auch Probleme mit der Anonymität der ganze Sache).
Also ehrlich gesagt sind mir 30 Briefähler, die sich wahrscheinlich etwas dabei gedacht haben, lieber als 100, von denen 70 mal eben ein paar Kreuze machen und den Brief zurück schicken.
nur ist das dann keine Demokratie mehr, sondern Preußisches 3-Klassen- Wahlrecht oder so was. Man muss/sollte es dem Mitglied so einfach wie möglich machen, abzustimmen – und ob der Mann (die Frau) dann Professor ist und hochgebildet, oder der letzte Dorftrottel ist uninterresant.
Das bringt mich jetzt noch auf einen anderen Punkt:
Wenn ich mich richtig erinnere, hieß es doch schon auf MVs, man könne nicht über neue Anträge abstimmen, weil die Briefwähler dabei benachteiligt wären.
das ist falsch. Anträge kann die MV jederzeit fassen und beschließen.
<zitat> (8,3) Spätere Anträge […] - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). </zitat>
Was die MV nicht machen kann (das steht in den […] und in (2)) ist, spontan Satzungsänderungen vorzunehmen bzw. vorliegende Satzunsänderungsanträge zu modifizieren – und das ist auch gut so, denn die Satzung ist ein zu wichtiges Gut als das man sie mal schnell in 5 Minuten ändern sollte.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Auf Wiederlesen
Michael