On Wed, 26 Jan 2011 08:58:29 +0100, Debora Weber-Wulff wrote:
Aber das verletzt ein Wahlgrundsatz - es muss geheim bleiben, *ob* jemand gewählt hat oder nicht, nicht nur wo das Kreuzchen gesetzt wurde. Als Schriftführerin im Wahllokal sehe ich - als Einzige neben meine Stellvertreterin - wer gewählt hat und das unterliegt ein besonderer Schweigepflicht.
Wirklich?
Es ist doch auch nicht geheim, ob ich auf der MV Zettel in die Urne werfe oder nicht. Auch bei Bundestagswahlen etc. kann jeder sehen, daß ich ins Wahllokal gehe.
Wobei ich trotzdem dagegen bin, das zu veröffentlichen.
WENN das Mißtrauen wirklich so tief sitzen würde, müßte auch ein Notar am Eingang die Ausweise kontrollieren und Briefwahl ginge nur mit beglaubigten Unterschriften ...
Auf Wiederlesen
Michael