On Wed, 26 Jan 2011 08:58:29 +0100 Debora Weber-Wulff wrote:
Aber das verletzt ein Wahlgrundsatz - es muss geheim bleiben, *ob* jemand gewählt hat oder nicht, nicht nur wo das Kreuzchen gesetzt wurde.
Hallo Debora, Hallo alle anderen,
meinetwegen kann man auch jedem Wahlberechtigten eine zufällige eindeutige Nummer schicken und nachher einfach die Liste der Nummern derjenigen Wähler veröffentlichen, deren Stimmen bei der Briefwahl mitgezählt wurden. Vor dem Auszählen muss man sowieso in einer Liste abhaken, wer als Briefwähler gewählt hat. Wenn in dieser Liste auch gleich die Nummern stehen, kann man nach dem Abhaken einfach die Namen abdecken und die Nummern mit den Häkchen einscannen und veröffentlichen. Die Erzeugung der Zufallszahlen geht auch mit minimalem Aufwand.
Übrigens bin ich wie manche anderen auch der Meinung, dass ein Wahlverfahren sowieso so vertrauenserweckend gestaltet sein muss, dass man einfach nicht mehr an Wahlbetrug glauben kann - egal ob es schon Betrug gegeben hat oder nicht. Und Mirkos Ideen finde ich da einfach prima.
Und noch eine Geschichte am Thema vorbei: Als ich bei der Bundestagswahl 2005 Wahlhelfer war, in einem Wahllokal, das zwei Stimmbezirken als Wahllokal diente, da kam so am Nachmittag zu uns ein Wahlhelfer aus dem Nachbarstimmbezirk und fragte, ob sein Sohn schon gewählt habe. Es widersprach meinem Gerechtigkeitsempfinden, ihm diese Auskunft zu erteilen, also sagte ich sofort, dass wir ihm das nicht sagen dürften. Die anderen Wahlhelfer fanden jedoch, dass es völlig in Ordnung sei, diese Auskunft zu erteilen, weil sie die fragende Person ja persönlich kannten. Trotz meines Protestes wurde daraufhin im Wählerverzeichnis nachgeschlagen und dem Frager wurde gesagt, dass sein Sohn bereits gewählt habe. Als Wahlhelfer bekam man damals einige Zeit vor der Wahl 38 A4-Seiten Text mit Informationen darüber, wie die Wahl richtig abzulaufen hat (das meiste über die richtige Bedienung der Wahlmaschinen). Am Abend des Wahltages sah ich nochmal in diesen Text, um zu schauen, ob mein unberücksichtigter Protest gerechtfertigt war, also ob es wirklich verboten war, besorgten Eltern mitzuteilen, ob ihre Kinder gewählt haben. Ich entdeckte nur den Hinweis, dass es verboten sei, die Namen der Wähler beim Abhaken laut vorzulesen, weil sonst den Wählerschleppdiensten der Parteien unnötig erleichtert würde, festzustellen, wer bereits gewählt hat. Ich konnte allerdings keine Regelung dazu finden, ob es verboten sei, Fragen zu beantworten. Also kümmerte ich mich nicht weiter um diese Sache. (Zweifelsfrei wäre es wegen der Öffentlichkeit der Wahl auch nicht zu beanstanden gewesen, wenn der besorgte Vater den ganzen Tag im Wahllokal verbracht hätte, um zu sehen, ob sein Sohn wählen kommt. Da er aber als Wahlhelfer im Wahllokal im Nebenraum arbeiten musste, war ihm das unmöglich.)
Abgesehen davon, dass ich das Verhalten des besorgten Vaters für völlig übertriebenen elterlichen Überwachungswahn halte, finde ich es nicht in Ordnung, bei so einer Wahl einfach so jemandem mitzuteilen, ob jemand gewählt hat. Kein Mensch rechnet doch damit, dass der Wahlvorstand die Eltern benachrichtigt, ob man gewählt hat. Wenn allerdings schon vorher bekannt ist, dass die Namen der Briefwähler veröffentlicht werden, sehe ich das nicht so problematisch. Aber wie gesagt, die Veröffentlichung der Namen lässt sich auch einfach durch eine Veröffentlichung zufälliger, eindeutiger Nummern ersetzen, die sich ohne nennenswerten Aufwand erzeugen lassen.
MfG Stefan