On 19.01.2011 16:42, Olaf Simons wrote:
Wir haben soeben einen Vorstand, gegen den ein Misstrauensantrag läuft, und der uns eine neue Satzung vorlegt - "verbessert für mehr Mitbestimmung", so heißt es. Ich lese darin, dass in Zukunft nur noch alle zwei Jahre Abstimmungen geben soll. Bis heute bleibt meine Frage unbeantwortet, warum das mehr Mitbestimmung sein soll. Ich lese, dass man uns alle zwei Jahre den Haushalt vorlegen will. Den solle ich mitsamt dem Geschäftsführer "entlasten". Das ist eine Bitte um Abnicken geschehener Entscheidungen. Die Entscheidungen fällt ein Gremium, das sich bis heute Geheimhaltung gegenüber den Mitgliedern in seiner Geschäftsordnung auferlegt.
Ich finde diese Zusammenfassung interessant, weil sie ein bemerkenswertes Missverständnis offenbart:
1) Auch zukünftig wird die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einberufen. Aus praktischen Erwägungen ist sogar davon auszugehen, dass es eher zwei Versammlungen werden - eine reguläre im Frühjahr und eine außerordentliche im Herbst für den Wirtschaftsplan.
2) Der Wirtschaftsplan wird jährlich aufgestellt und es gibt keine Pläne, das zu ändern. Warum auch? Es ist ja heute aufgrund des sehr dynamischen Umfelds schon schwierig genug, für den Verein eine Planung für ein ganzes Jahr aufzustellen. Wie sinnvoll wäre es da, für zwei Jahre zu planen? Man wäre die ganze Zeit nur am nachtraghaushalten.
3) Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch die Mitgliederversammlung ist kein "Abnicken geschehener Entscheidungen". Warum sollte es das? Der Prozess wird so rigoros oder so lax ausfallen, wie es die Mitgliederversammlung selbst will.
4) Die Entlastungsentscheidung würde auch zukünftig jährlich erfolgen. Das ist schon deswegen vernünftig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass Mitgliederversammlung und Vorstand/Präsidium sich nicht zu weit auseinanderbewegen. Welches Interesse hätte denn auch ein Vorstand oder Präsidium, auf diese Entscheidung zu warten?
Die alte wie neue Satzung geht von einer Mitgliederversammlung aus, die unabhängig von anderen Organen einen eigenen Gestaltungswillen hat. Mit der neuen Satzung wird das Recht der Mitgliederversammlung, an der Aufstellung des Wirtschaftsplans entscheidend mitzuwirken, festgeschrieben. Aber auch das muss mit Leben gefüllt werden. Das heißt, es gilt Erwartungen zu kommunizieren und Regeln festzulegen, wie dieses Recht sich in der Praxis auswirken soll.
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn der AG Verantwortungsstruktur oder dem derzeitigen Vorstand der unzutreffende Vorwurf gemacht wird, die Mitglieder würden in ihrer Mitbestimmung beschränkt, wenn die Mitgliederversammlung ihre eigenen Gestaltungsmöglichkeiten gar nicht nutzt/nicht genutzt hat/nicht nutzen will. Stattdessen scheinen hier einige darauf zu warten (Olaf mal ausgenommen, der sich tatsächlich die Mühe gemacht hat, selbst zu gestalten), dass "Die Lösung" auf einem Silverbrett serviert wird.
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