Am 12.01.2011 22:16, schrieb "B.Eng. René Schwarz":
Schließlich noch etwas zur ordentlichen Ladung: die Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung in Frage gestellt.
Durch nicht ordnungsgemäße Ladung wird die Beschlussfähigkeit einer MV sehr wohl in Abrede gestellt.
Und wie Sebastian oben schrieb wurde die MV ordnungsgemäß geladen. Dass eine nicht ordnungsgemäße Ladung die Beschlussfähigkeit beeinträchtigt, bestreitet niemand, nur liegt der Fall hier genau anders rum. Eine eventuell fehlerhafte Zustellung eines Antrags beeinträchtigt nicht die ordnungsgemäßte Ladung der MV.
Aber es steht dir natürlich frei zu dieser Frage eine Diskussion und eine anschließende Abstimmung auf der MV zu veranlassen.
Gruß
Michail