Am 12.01.2011 22:16, schrieb "B.Eng. René Schwarz":
Schließlich
noch etwas zur ordentlichen Ladung: die
Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die
ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein
Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die
restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach
Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung in Frage gestellt.
Durch nicht ordnungsgemäße Ladung wird
die Beschlussfähigkeit einer MV
sehr wohl in Abrede gestellt.
Und wie Sebastian oben schrieb wurde die MV
ordnungsgemäß geladen. Dass
eine nicht ordnungsgemäße Ladung die Beschlussfähigkeit beeinträchtigt,
bestreitet niemand, nur liegt der Fall hier genau anders rum. Eine
eventuell fehlerhafte Zustellung eines Antrags beeinträchtigt nicht die
ordnungsgemäßte Ladung der MV.
Aber es steht dir natürlich frei zu dieser Frage eine Diskussion und
eine anschließende Abstimmung auf der MV zu veranlassen.
Gruß
Michail