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Am 03.01.2011 00:35, schrieb Olaf Simons:
Liesel schreibt:
Du würdest also auch Veranstaltungen die von Personen organisiert werden die für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht oder des Urheberrechtes eintreten befürworten? Inwieweit ist dies mit §1 Abs 1 der Satzung vereinbar?
Diese Post ließ mich lachen. Absolut. Ich gehe davon aus, dass unsere Position die bessere ist. Wenn wir öffentliche Debatten inszenieren könnten, auf denen Regierungsrepräsentanten sich unserer Position stellten - das wäre ein immenser Gewinn. Und - Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du nur noch mit Leuten sprichst, die unsere Satzung unterschreiben - dann können wir diese Satzung nämlich einpacken, weil wir dann niemand anderen mehr erreichen und von der Verbreitung unserer ideen Abstand nehmen.
Die Ziele von freiem Wissen? Ich hoffe, dass wir sie selbst in der Höhle des Löwen verteidigen, offen, besser informiert, kompetenter und wenn möglich vor voller Presse - klar doch, das erachte ich für den perfekten Verfolg unserer Satzung. Ich vertraue dabei darauf, dass wir Leute haben, die in speziell dieser von Dir genannten Debatte besser brillieren als ich armer Buchhandelshistoriker, der die Raubdruckerzeit un den Nationalsozialismus erforschte. Aber unser Verein hat da sicherlich einen guten Fundus an spannenden Köpfen,
geneigter Gruß, Olaf
Womit du aber schon eine Grundforderung einer möglichen Förderung einer solchen Diskussion o.ä. deutlich machst. Der Verein oder ein anderer Vertreter des freien Wissens muss auch die Gelegenheit haben, seine Position deutlich zu machen. Somit stellt der Verein bestimmte Bedingungen an eine Veranstaltung.
Gruß Liesel