Liesel, so eine Argumentation wie Deine ist billig und im Grunde genommen nur polemisch, weil es aus der gesamten Argumentationskette nur einen winzigen Teilbereich herausnimmt und vor allem, weil das Thema Leistungsschutzrecht in der vorhergehenden Diskussion nur einen winzigen, dazu noch völlig unerheblichen Teil eingenommen hat. Im Grunde keinen, denn es ging überhaupt nicht darum, sondern um die Frage, wer in den "Genuss" von Förderungen des Vereins geht.
Der Kernpunkt der Diskussion war ein völlig anderer. Bleib bitte dabei.
Im Context von freiem Wissen ist es IMMER interessant für alle, die Argumente einer anderen Seite zu kennen. Man lernt daraus. Totschweigen durch Ignorieren ist das Dümmste, was man in diesem Zusammenhang machen kann.
Abgesehen davon, sind Statuten nicht Gesetz. Und eine Klage ist nichts ehrenrühriges, sondern nur der Ausdruck dafür, dass in einem Dissens ein Dritter um seine Meinung gefragt wird. Wenn die Zuständigkeit des Vereinsschiedsgerichts gegeben ist, dann eben dieses, wenn nicht, dann ein ordentliches Gericht.
Mehr ist nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung dran.
Was du machst, ist ziemlich typisch. Das Anzünden von Nebelkerzen um vom Wesentlichen abzulenken.
hubertl.
PS: In der Frage, ob die Österreicher lügen, liegst Du falsch. Ich kann dir als Österreicher aber sagen: "Tatschächlich, alle Österreicher lügen!"
Am 02.01.2011 22:11, schrieb Liesel:
Am 02.01.2011 21:19, schrieb Olaf Simons:
+++
Eins vielleicht im selben Nachdenken: Sollte ich selbst in den Vorstand gewählt werden, wird mich das besonders interessieren: Vielfältig Projekte zu fördern. Insbesondere unsere "Gegner" werden mich interessieren. Vielleicht sollte man eine Reihe von Diskussionsveranstaltungen zu Internet-Themen aufziehen - ich kann mir Kooperationspartner dafür aus verschiedenen Lagern denken und hätte dann gerne auch unsere Kritiker auf Podien. Kritik und Vielfalt - das ist Salz in der Suppe und das vereint den Verein eher als dass es ihn spaltet, sobald man sich selbst nicht als Akteur sondern als Podium und Förderer begreift.
Olaf
Du würdest also auch Veranstaltungen die von Personen organisiert werden die für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht oder des Urheberrechtes eintreten befürworten? Inwieweit ist dies mit §1 Abs 1 der Satzung vereinbar:
(1) Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung Freier Inhalte (engl. Open Content) in selbstloser Tätigkeit zu fördern, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und die Bildung zu fördern. Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.
Liesel
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