Michail Jungierek <michail.jungierek(a)googlemail.com> wrote:
Ich verstand
den Vergleich mit dem Onkel als Frage, warum
Wikimedia Deutschland e.V. kein Geld an die Foundation
überweisen darf, eine gemeinnützige GmbH aber schon.
weil, zumindest so unsere
Hoffnung, es in der Satzung bzw. im
Gesellschaftervertrag der gGmbH drin steht, dass diese Spenden sammelt
und an die Foundation UND an den Verein weiterleitet. Wie bereits an
anderer Stelle gesagt, wäre es dem Verein selbst nur möglich gewesen,
wenn dies in der Satzung als Vereinszweck drin stünde und die
empfangende Stelle die gleichen Ziele wie der Verein verfolgt und
gemeinnützig ist. Das mit den gemeinsamen Zielen und der Gmeinnützigkeit
des Empfängers trifft natürlich auch auf die gGmbH zu, denn dann könnte
diese auch keine gemeinnützige GmbH sein.
[...]
Dann sollte in der Öffentlichkeit (das heißt auch hier) der
Fokus aber darauf gelegt werden, /warum/ die Satzung nicht
geändert werden kann.
Bei "gGmbH" werden die meisten Benutzer entweder wegen
"GmbH" an Kommerz denken oder an den Blutspendedienst des
BRK. "Geld in das Ausland" und "Steuersparen" weckt auch un-
schöne Assoziationen. Und dann wird irgendein Journalist
sich und einen Juraprofessor seiner alma mater fragen, warum
andere Satzungsänderungen verabschiedet werden konnten, in
diesem Punkt aber so hohe Hürden bestünden, dass man dafür
derartige Konstrukte bauen muss. Und warum jeder andere
Steuerzahler vor § 42 AO Bammel haben muss, während der WMDE
sehenden Auges einerseits plakatiert, dass Gemeinnützigkeit
impliziert, dass primär die deutsche Allgemeinheit unter-
stützt werden soll, andererseits aber amerikanische ("milli-
onenschwere") Stiftungen unterstützt.
Tim