Hallo!
Ich habe soeben meine Teilhabe an der AG Verantwortungsstruktur niedergelegt und schreibe hier als "normales Vereinsmitglied".
Die vom Finanzamt vorgeschriebene Ergänzung [1] zum Gesellschaftervertrag ist: "Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten."
Der Verein WMDE wird (zunächst alleiniger) Gesellschafter der GmbH sein. Wenn er aber keine Zuwendungen aus der GmbH erhalten darf, ist der geplante Zweck der GmbH als reiner Spendendurchleitungsposten an den Verein hinfällig. Da dem Verein voraussichtlich keine nennenswerten eigenen Einnahmen mehr zur Verfügung werden, muss die Gesellschaft in Zukunft das 13köpfige (?) Vereinspersonal und - abgesehen z.B. von ideller Lobbyarbeit - alle operativen Angelegenheiten mit Finanzbedeutung wie Projektdurchführung, Communityförderung usw. übernehmen. Faktisch (auch arbeitsrechtlich) haben wir es dann mit einer Überleitung in eine GmbH zu tun.
Strukturell bedeutet eine Tochter-GmbH nach meinem Kenntnisstand (gute Überblicke z.B. auf [2] + [3]):
Der BGB-Vorstand des Vereins - bestehend aus Erstem und Zweitem Vorsitzendem, Schatzmeister, Schriftführer - vertreten den Verein als (alleinigen) Gesellschafter der GmbH. Die Beisitzer und Kassenprüfer des Vereins sind von der GmbH strukturell abgekoppelt. Sollten Vorstandsämter längere Zeit unbesetzt bleiben, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit bei der gemeinnützigen GmbH: Zwei Personen aus dem BGB-Vorstand genügen, um Entscheidungen bzgl. der GmbH zu treffen, z.B. auch über die Aufnahme weiterer Gesellschafter. Es sei denn, es würde ein Aufsichtsrat/Präsidum zur verstärkten Kontrolle der GmbH-Geschäfte eingerichtet.
Pavel als Geschäftsführer des Vereins soll zum gleichzeitigen Geschäftsführer der Gesellschaft berufen werden [4]. Im Verein ist derselbe Mensch einfacher Angestellter ohne Haftungsverantwortung, der vom Vorstand zu kontrollieren ist; in der Gesellschaft hat er die volle und alleinige Vertretungsvollmacht und Verantwortung inne. Das von Alice heute auf der Vereinsliste genannte zentrale Thema "Kontrolle der Geschäftsführung" der AG Verantwortungstruktur wird mit einer GmbH-Gründung wesentlich komplexer, ebenso die Frage nach der Stellung der übrigen Vereinsorgane, insbesondere ist die Rolle der Mitglieder gegenüber der GmbH wesentlich geschwächter. Leider bleibt dieses Thema auf Meta [5] vollständig ausgespart.
Am Mittwoch 29 September 2010, 00:24:59 schrieb Michail Jungierek:
wäre es dem Verein selbst nur möglich gewesen, wenn dies in der Satzung als Vereinszweck drin stünde und die empfangende Stelle die gleichen Ziele wie der Verein verfolgt und gemeinnützig ist.
Wenn über eine Änderung (in diesem Fall: eine Ergänzung) der Vereinszwecke sogar schriftlich abgestimmt werden könnte, gäbe es demnach die Option, zu einer außerordentlichen MV mit genau diesem Tagesordnungspiunkt einzuladen und gleichzeitig entsprechende Briefwahlunterlagen (inkl. frankiertem Rückumschlag) zu versenden. Das wäre innerhalb weniger Wochen realisierbar, ohne den Rattenschwanz an z.T. unabsehbaren Konsequenzen einer GmbH-Gründung oder gar Überleitung.
Viele Grüße Martina
[1] http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Wikimedia_Deutschland%2FF%C3%B6r...
[2] http://www.socialnet.de/materialien/24.php
[3] http://www.vnr.de/b2c/verein/5-wichtige-gruende-fuer-die-gemeinnuetzige-gmbh...
[4] http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Deutschland/F%C3%B6rdergesellschaft...
[5] http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Deutschland/F%C3%B6rdergesellschaft