Hallo,
Ich verstand den Vergleich mit dem Onkel als Frage,
warum
Wikimedia Deutschland e.V. kein Geld an die Foundation
überweisen darf, eine gemeinnützige GmbH aber schon.
weil, zumindest so unsere
Hoffnung, es in der Satzung bzw. im
Gesellschaftervertrag der gGmbH drin steht, dass diese Spenden sammelt
und an die Foundation UND an den Verein weiterleitet. Wie bereits an
anderer Stelle gesagt, wäre es dem Verein selbst nur möglich gewesen,
wenn dies in der Satzung als Vereinszweck drin stünde und die
empfangende Stelle die gleichen Ziele wie der Verein verfolgt und
gemeinnützig ist. Das mit den gemeinsamen Zielen und der Gmeinnützigkeit
des Empfängers trifft natürlich auch auf die gGmbH zu, denn dann könnte
diese auch keine gemeinnützige GmbH sein.
Ob die Möglichkeit der Weiterleitung auch tatsächlich funktionieren
wird, das kann allein das Finanzamt sagen, bei dem wie bereits mehrfach
erwähnt die Frage derzeit zur Prüfung liegt.
Gruß
Michail