Hallo,
Ich verstand den Vergleich mit dem Onkel als Frage, warum Wikimedia Deutschland e.V. kein Geld an die Foundation überweisen darf, eine gemeinnützige GmbH aber schon.
weil, zumindest so unsere Hoffnung, es in der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag der gGmbH drin steht, dass diese Spenden sammelt und an die Foundation UND an den Verein weiterleitet. Wie bereits an anderer Stelle gesagt, wäre es dem Verein selbst nur möglich gewesen, wenn dies in der Satzung als Vereinszweck drin stünde und die empfangende Stelle die gleichen Ziele wie der Verein verfolgt und gemeinnützig ist. Das mit den gemeinsamen Zielen und der Gmeinnützigkeit des Empfängers trifft natürlich auch auf die gGmbH zu, denn dann könnte diese auch keine gemeinnützige GmbH sein.
Ob die Möglichkeit der Weiterleitung auch tatsächlich funktionieren wird, das kann allein das Finanzamt sagen, bei dem wie bereits mehrfach erwähnt die Frage derzeit zur Prüfung liegt.
Gruß
Michail