Hallo,
Am 30.10.2010 20:39, schrieb DaB.:
Fördermitglieder haben übrigends das Antrags- und Rederecht auf MVs,
schon
alleine daher muss man sie auch informieren und berücksichtigen.
hier muss man aber trennen:
Zu einer MV eingeladen werden müssen alle Mitglieder. Dem steht auch nichts entgegen.
Aber ein Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen MV geht doch nicht von der Grundlage aller Mitglieder aus, sondern von den aktiven Mitgliedern! Alle Mitglieder in das Quorum einzubeziehen hebt dieses künstlich und -- meiner Meinung nach -- auch sittenwidrig an.
Begründung: § 3 Abs. 3 Satz 2 Satzung: "Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte." --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com