Hallo Martina,
ich werde sehen, wann ich den Treuhänder nach dem Urlaub erreichen kann.
Ich hoffe, dass er die Liste noch nicht vernichtet hat.
Deine Frage kann ich dir beantworten:
§ 8 Abs. 5 Satzung - Mitgliederversammlung
"Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es
das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% *der
Mitglieder*, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt."
§ 3 Abs. 2 Satzung - Mitgliedschaft
"Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und
Ehrenmitgliedern."
Damit umfasst das 10%-Quorum alle Mitglieder -- meines Erachtens ein
Denkfehler bei Beschluss der Satzung (oder auch bewusst....).
Grüße,
René
--
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
Am 30.10.2010 20:28, schrieb Martina Nolte:
René, beauftrage den Treuhänder auf jeden Fall. Die
Kostenfrage können
wir in Ruhe klären (ich gehe davon aus, dass der Verein
selbstverständlich auch dies übernimmt) und sonst unter uns aufteilen.
Falls es bei dir eng wird, kann ich es auslegen.
Eine Frage: Der Verein hatte Ende September 479 aktive und 149
Fördermitglieder [1] (+Jimbo als Ehrenmitglied?). Ich bezweifel aber,
dass Ehren- und Fördermitglieder in dieser Angelegenheit überhaupt
zählen, da sie keine aktiven Rechte im Verein haben, sondern nur zu MVs
eingeladen und angehört werden. M.E. genügen also 48 Unterstützer für
den aoMV-Antrag. Weißt jemand hierzu Verlässliches?
Viele Grüße
Martina