Hallo Martina,
Am 06.10.2010 um 20:09 schrieb Martina Nolte:
Dies weitergesponnen: Wir entscheiden uns für Vorschlag Nr. 2.1 der
ersten AG Verantwortung [1], ernennen Pavel zum hauptamtlichen Vorstand
des Vereins und ihr seid das ehrenamtliche "Präsidium". Dann ist Pavel
alleinvertretungsberechtigt (auch für den Verein als Gesellschafter der
GmbH) und in der Haftung für beide Organisationen. Nun stellt er fest,
dass es aus Risiko-, Steuer- und Gründen der Abrechnungssmodalitäten mit
WMF (aus aufrichtig guten Gründen also) sinnvoll und notwendig ist, das
Community-, PR- und Fundraisingpersonal in die GmbH zu schieben inkl.
Mietanteilen für die Geschäftsstelle. Dafür muss er (nur) den
Gesellschaftervertrag ändern. Er berichtet hierüber dem Präsidium und
gut ist.
diese und andere Fragen sind genau die, die in der AG Verantwortungsstruktur diskutiert
werden. Dafür wurde sie durch die Mitgliederversammlung einberufen. Ich würde diese Frage
gerne mit dir in der Arbeitsgruppe diskutieren und frage mich, warum du sie nun hier
aufwirfst, nachdem du deinen Rücktritt aus der Arbeitsgruppe erklärt hast.
Alice Wiegand
Zweite Vorsitzende
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