Hallo nochmal
Am 06.10.2010 19:47, schrieb Sebastian Moleski:
wieso sollte die Fördergesellschaft im Gegensatz zur Geschäftsstelle des Vereins (ich nehme an, du meinst damit die Gesamtheit aus Büro, Mitarbeitern und laufende Projekte) mehr Selbständigkeit besitzen? In beiden Fällen wird sie von einem Geschäftsführer geleitet, der vom Vereinsvorstand beaufsichtigt und kontrolliert wird. In beiden Fällen kann die Mitgliederversammlung nur (dafür sehr umfassend) durch den Vorstand Einfluss nehmen. In beiden Fällen muss der Vorstand der Mitgliederversammlung umfassend Rechenschaft ablegen.
Wo siehst du jetzt den Unterschied?
Wenn ich nicht vollkommen desinformiert bin, gibt es einen ganz einfachen Unterschied: Im Verein ist Pavel einfacher Angestellter, in der GmbH ist er alleinvertretungsberechtigt (fair, da er ja die Haftung trägt). Dies weitergesponnen: Wir entscheiden uns für Vorschlag Nr. 2.1 der ersten AG Verantwortung [1], ernennen Pavel zum hauptamtlichen Vorstand des Vereins und ihr seid das ehrenamtliche "Präsidium". Dann ist Pavel alleinvertretungsberechtigt (auch für den Verein als Gesellschafter der GmbH) und in der Haftung für beide Organisationen. Nun stellt er fest, dass es aus Risiko-, Steuer- und Gründen der Abrechnungssmodalitäten mit WMF (aus aufrichtig guten Gründen also) sinnvoll und notwendig ist, das Community-, PR- und Fundraisingpersonal in die GmbH zu schieben inkl. Mietanteilen für die Geschäftsstelle. Dafür muss er (nur) den Gesellschaftervertrag ändern. Er berichtet hierüber dem Präsidium und gut ist.
Dies ist *kein* Misstrauensvotum gegen Pavel, bitte nicht fehldeuten. Sondern ich möchte das - meiner laienhaften Kenntnis nach - bestehende Potenzial unser neuen Struktur verdeutlichen.
Grüße Martina
[1] http://meta.wikimedia.org/wiki/AG_Verantwortungsstruktur#Vorschl.C3.A4ge