On 06.10.2010 19:34, Martina Nolte wrote:
Nun haben wir eine gGmbH, die heute noch als reine
Spendendurchleitungsröhre gedacht ist, aber - je nach weiterer
Ausgestaltung - ein durchaus mächtiges Instrument innerhalb des Vereins
darstellen kann, dabei aber ein relativ hohes Maß an Selbstständigkeit
genießt im Vergleich zur jetzigen Geschäftsstellle.
So etwas ähnliches wurde ja bereits ein paar Mal an verschiedener Stelle
gesagt. Da du es hier auch noch einmal erwähnst, meine Frage an dich:
wieso sollte die Fördergesellschaft im Gegensatz zur Geschäftsstelle des
Vereins (ich nehme an, du meinst damit die Gesamtheit aus Büro,
Mitarbeitern und laufende Projekte) mehr Selbständigkeit besitzen? In
beiden Fällen wird sie von einem Geschäftsführer geleitet, der vom
Vereinsvorstand beaufsichtigt und kontrolliert wird. In beiden Fällen
kann die Mitgliederversammlung nur (dafür sehr umfassend) durch den
Vorstand Einfluss nehmen. In beiden Fällen muss der Vorstand der
Mitgliederversammlung umfassend Rechenschaft ablegen.
Wo siehst du jetzt den Unterschied?
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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