On 06.10.2010 18:37, Liesel wrote:
Wenn es so einfach wäre (bsp. Spenden 1.000.000 € eingenommen und jeweils 500.000 € an WMD und WMF) überwiesen, gäbe es kein Problem. Wie sieht es mit der Frage der Vergütung der Geschäftsführung aus. Es wird ja wohl niemand (und vor allem nicht das Finanzamt) erwarten, dass die Geschäftsführung umsonst erfolgt. Werden diese Kosten hälftig getragen? Bekannt sind ja 10% der Fundraising-Kosten ebenfalls beim WMF-Anteil abzuziehen. Wie werden diese Kosten, die bei WMD anfallen, an die Fördergesellschaft weitergereicht? Oder werden die Spenden einfach entsprechend anders verteilt. Was geschieht mit anfallenden Guthabenzinsen? Kann die Gesellschaft an den Verein Geld ausleihen, wenn ja zu welchen Konditionen?
Das sind alles Fragen, mit denen sich innerhalb des Vereins bisher der Vorstand in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber dem Geschäftsführer befassen musste und befasst hat. Warum ist es unzureichend, dieses Modell äquivalent auch für die GmbH anzuwenden?
Das hätte auch den Vorteil, dass es kein Auseinanderdriften zwischen Verein und Fördergesellschaft geben kann, wenn die Kontrollfunktionen in beiden Fällen von denselben Personen ausgeübt werden, dem von den Mitgliedern gewählten Vorstand, der gegenüber der Mitgliederversammlung auch zur Rechenschaft verpflichtet ist.
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