Durch die - anscheinend wie angegeben - vom Finanzamt veranlasste Einfügung[1] enthält der Vertrag jetzt bzgl. Zuwendungen zwei unterschiedliche Formulierungen:
Par.2 Zweck der Gesellschaft (5) ... Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. ...
Par.7 Jahresabschluss/Ergebnisverwendung (2) Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln.
Die erste Bestimmung ist strenger als die zweite und im Streitfall möglicherweise vorrangig ("Zweck"), beide müssen "in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter" beinhalten, um auszuschließen, dass der Verein nichts bekommt.
[es sollte besser niemand erwarten, ein Finanzamt gäbe immer belastbare Verlautbarungen von sich.]