Durch die - anscheinend wie angegeben - vom Finanzamt veranlasste
Einfügung[1] enthält der Vertrag jetzt bzgl. Zuwendungen zwei
unterschiedliche Formulierungen:
Par.2 Zweck der Gesellschaft
(5) ... Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. ...
Par.7 Jahresabschluss/Ergebnisverwendung
(2) Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Gesellschaftsmitteln.
Die erste Bestimmung ist strenger als die zweite und im Streitfall
möglicherweise vorrangig ("Zweck"), beide müssen "in ihrer Eigenschaft
als Gesellschafter" beinhalten, um auszuschließen, dass der Verein
nichts bekommt.
[es sollte besser niemand erwarten, ein Finanzamt gäbe immer
belastbare Verlautbarungen von sich.]
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