Jürgen, du führst hier Schattenkämpfe. Der Verein kann das Begehren zur Einberufung einer ao MV an alle Mitglieder weiterleiten oder die Daten an das initiierende Mitglied herausgeben. Alles andere wäre eine Verletzung der Rechte des höchsten Vereinsorgans und würde spätestens bei den nächsten Wahlen seine Konsequenzen haben. Von meiner Seite: EOD zu diesem Thema. Martina