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Am 03.10.2010 13:00, schrieb Juergen Fenn:
Du meinst, wenn man Mitglied in einem Verein wird, gibt man seine Grundrechte einschließlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung an der Tür ab? Steile These.
Noch einmal zum ganzen: Wenn nun noch ein Dritter eingeschaltet werden sollte, würde es auch mit dem Datenschutz nochmal komplizierter ...
Hallo Jürgen,
bitte lies dir doch einmal die in meinen beiden Postings vom 01.10.2010 15.33 Uhr [1] und 15.42 Uhr [2] durch. Durch den Beitritt in einen Verein trittst du einer Rechtsgemeinschaft bei, in der Rechte und Pflichten existieren. Die deutsche Rechtsprechung bejaht eindeutig das Recht eines jeden Mitglieds, andere Mitglieder in vereinsrelevanten Belangen zu kontaktieren. Gerade dafür steht ja die aktive Mitgliedschaft in einem Verein.
Insofern ist das keinerlei "steile These" von Martina, sondern das grundsätzliche Verständnis der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die von mir hier beschriebenen Sachverhalte sind durch Ausarbeitungen, ein Rechtsgutachten und Gerichtsurteile belegt. Aus welchem Grund bezichtigst du mich der Falschinformation [3]?
Ich bin der Meinung, dass zu einer sachlichen Diskussion auch die Information über das entsprechende Thema notwendig ist -- etwas was du anscheinend bisher versäumt hast. Ja, es gibt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch das Datenschutzgesetz. Es gibt aber auch klare Abwägungen zwischen diesen Rechtsinteressen.
[1] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003138.html [2] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003140.html [3] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003154.html - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com